AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur – vertreten durch Manuela Martin – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, im Detail – Ihre Hochzeitsagentur als „Agentur“ bezeichnet. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen – in mündlicher wie auch in schriftlicher Form – zwischen dem Kunden und der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden zustande. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert die Agentur als Vermittler Dritter. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Kunden und Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die die Zustimmung des Kunden voraussetzt, ist die Agentur berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Bei Buchung des Kunden eines „Rund-um-sorglos-Pakets“ erfolgt die Rechnungsstellung der gesamten Leistungen über die Agentur. Leistungs- sowie Haftungsansprüche sind jedoch an den jeweilig vermittelten Dienstleister zu richten, da auch hier die Agentur ausschließlich als Vermittler Dritter agiert.

§ 3 Preise

Es gelten die jeweils aktuellen Preise der Agentur. Alle vorher ausgegeben und genannten Preise verlieren jeweils mit Erscheinen der neuen Preise ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von der Agentur durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden. Die Agentur behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Fahrkosten ab 50km werden mit 0,30€ pro gefahrenem Kilometer dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

§ 4 Zahlungsbedingungen
§ 4.1. Komplett-, Teilplanung & Hochzeitscoaching

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Beratung und Vermittlung von Dritten sind als Vorkasse zu zahlen. Recherchen werden nach Stundensätzen abgerechnet und werden jeweils nach jeweils 10 Stunden separat in Rechnung gestellt, oder nach Vollendung der Recherchearbeiten. In allen Fällen ist die Rechnungsstellung unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Auch für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse. Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu zahlen. Die zweite Rate in Höhe von 30% der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Auftragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% der vereinbarten Summe muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden. Alle offenen Forderungen sind bis zum Veranstaltungsbeginn zu 100% vom Kunden an die Agentur zu entrichten. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Vertragsabschlusse vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden im Rücktrittsfall seitens der Agentur, gegen gerechnet.

§ 4.2. Rund-um-sorglos-Paket

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Der Gesamtbetrag ist in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist unmittelbar nach Auftragserteilung zu zahlen. Die zweite Rate in Höhe von 30% der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% der vereinbarten Summe muss spätestens 3 Tage nach der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto der Agentur gebucht sein. Die Agentur wird dem Kunden zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt eine entsprechende Rechnung zusenden. Zusatzleistungen welche nicht im Rund-um-sorglos-Paket enthalten sind, werden von der Agentur bzw. vom jeweiligen Dienstleister separat in Rechnung gestellt. Der Inhalt des Rund-um-sorglos-Paketes wird vor Auftragserteilung dem Kunden in Form eines Angebotes schriftlich mitgeteilt. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots seitens des Kunden zustande. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Auftrag berechtigt. Der Anspruch der Agentur auf Zahlung des bei Auftragserteilung vereinbarten Honorars/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden bei Rücktritt der Agentur, gegen gerechnet.

§ 5 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen. Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden. Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden. Die Prüfung der jeweiligen Auftragsbestätigungen, auch von Dritten, liegt in der Verpflichtung des Kunden. Hierfür hat der Kunden jeweils 7 Tage zur Prüfung Zeit. Inhaltliche Fehler sind seitens dem Kunden an die Agentur innerhalb dieser Frist schriftlich mitzuteilen. Sollten Änderungen nach Fristablauf zu zusätzlichen Kosten gegenüber des jeweiligen Dienstleisters führen, sind diese seitens des Kunden zu leisten.

§ 6 Leistungserbringung

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Die Agentur wird von ihrer Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Kunden.

§ 7 Rücktritt / Kündigung

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit die Agentur für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten. Wünscht der Kunde einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründen höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen der Agentur, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht. Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch die Agentur verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde, der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. In jedem Fall werden mindestens folgende Rücktrittskosten fällig:
• bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 50% des Honorars
• bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 75% des Honorars
• bis 1 Monate vor Veranstaltungsbeginn – 100% des Honorars

§ 8 Gewährleistung

Die Agentur leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für deren Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen Pläne oder ausdrückliche Anweisungen der Agentur seitens des Kunden verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

§ 9 Haftung

Die Agentur haftet nicht für Ansprüche bzw. Forderungen des Kunden gegenüber Dritten bzw. Dritter gegenüber dem Kunden, sowie durch Dritte verursachte Schäden. Die beauftragten Unternehmen liefern in eigenem Namen und sind nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur. Bei Buchung eines „Rund-um-Sorglos-Paketes“ erfolgt die Rechnungsstellung seitens der Agentur an den Kunden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden sind jedoch an den jeweiligen Dritten zu richten und sind vom Kunden auf deren Kosten unverzüglich gegen diese, direkt geltend zu machen. Die Haftung der Agentur ist hierbei ausgeschlossen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der Agentur. Nutzungsrechte jeder Art an den von der Agentur erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen. Die Agentur ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

§ 11 Miete

Der Mieter trägt die Verantwortung für das Leihgut von der Übernahme bis zu Rückgabe der Ware an die Agentur. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist eines unserer Qualitätsstandards und garantiert eine gewissenhafte Arbeitsweise. Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände werden wie folgt berechnet: Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungskosten, abzüglich Reinigungsentgelt und Mietpreis.
Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetauftritt sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.
Zahlungsbedingungen: Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig. Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder Überweisung (in diesem Falle Vorkasse) bei Selbstabholung. Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums abgesagt, kann eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall berechnet werden.

§ 12 Schriftform / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

Die Agentur wird von der Inhaberin Manuela Martin mit Firmensitz in Augsburg betrieben. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Augsburg.